Förderung der gesellschaftlichen und politische Teilhabe - Wie wichtig ist sie für Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte?
Das Leitmotiv der vier Leitlinien der Seniorenpolitik ist die Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60Plus. Um diese zu fördern, wurde eine Reihe von konkreten Maßnahmen geregelt. In diesem Blog-Beitrag werden wir die Maßnahmen der Leitlinie 1 “Förderung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe” für Sie kurz zusammenfassen.
In der Leitlinie 1 gibt es 4 folgende Gruppierungen von Maßnahmen:
Bürgerschaftliches Engagement
Politische Partizipation
Bildung
Kultur
Bürgerschaftliches Engagement: Um Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60plus zu fördern, sollen Seniorinnen und Senioren die Wertschätzung ihres bürgerschaftlichen Engagements erfahren können. Daher wurden 4 folgenden Maßnahmen zum Ziel gesetzt:
Maßnahme 1: Orte und Möglichkeiten der Begegnung und des Engagements sollen geschafft und erhalten werden. So werden bis zum 31.12.2021 die bestehenden Angebote für ältere Menschen an Begegnungsstätten, Stadtteilzentren / sozialen Treffpunkten erfasst. Dabei wird u.a. erfasst, ob diese Angebote hauptamtlich betreut und ob sie längerfristig finanziert werden.
Maßnahme 2: Bis zum 31.12.2026 existiert in jeder Bezirksregion mindestens eine hauptamtlich betriebene Einrichtung (Begegnungsstätte/Stadtteilzentrum/sozialer Treffpunkt) mit Angeboten für älteren Menschen.
Maßnahme 3: Das geleistete Engagement älterer Menschen soll anerkannt und gewürdigt werden. Pro Jahr werden zwei Festveranstaltungen zum Berliner Freiwilligen Pass und zwei Festveranstaltungen zur Berliner Ehrennadel durchgeführt.
Maßnahme 4: In der AG Bürgergesellschaft (eine Arbeitsgruppe zwischen der Verwaltung und anderen Akteur*innen der Seniorenpolitik) wird das Engagement von Seniorinnen und Senioren thematisiert. Dabei wird angeregt, dass die Bezirke bis zum 31.12.2022 Konzepte zur Förderung des bürgergesellschaftlichen Engagements erstellen.
Politische Partizipation: Die Generation 60plus soll sich politisch in die Stadtgesellschaft Berlin einbringen können. Unter anderem soll eine größere Vielfalt innerhalb der bezirklichen Seniorenvertretungen und im Landesseniorenbeirat geben. Um diese zu erreichen, gibt es 5 folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Bis zu den nächsten Seniorenvertretungswahl (2021/2022) gibt es Schulungsveranstaltungen sowie die Verstetigung eines von kom*zen moderierten Arbeitskreises, um die Belange älterer Menschen mit Migrationshintergrund deutlicher sichtbar zu machen und sie stärker zu berücksichtigen. Die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Integration- und Migrationsfragen soll intensiviert werden. In Absprache mit dem o.g. werden Wege der Kooperation gesucht und umgesetzt.
Maßnahme 2: Bis zu den nächsten Seniorenvertretungswahlen (2021/2022) gibt es in jedem Bezirk mindestens eine Informationsveranstaltung für Migranten-Organisation zu den bezirklichen Seniorenvertretungen.
Maßnahme 3: Bis zu den nächsten Seniorenvertretungswahlen (2021/2022) gibt es Informations-/Schulungsveranstaltungen für LSBTI-Organisationen zu den Seniorenvertretungen.
Maßnahme 4: Bis zu den nächsten Seniorenvertretungswahlen (2021/2022) werden Informationen zu dem Wahlprocedere in Fremdsprachen angeboten.
Maßnahme 5: Bis zu den nächsten Seniorenvertretungswahlen (2021/2022) soll es in jedem Bezirk einen aktuellen Flyer in einfacher Sprache zu den bezirklichen Seniorenvertretungen geben, der u.a. in den Bezirksämtern, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Freiwilligenagenturen und Wahlbüros ausliegt sowie online zur Verfügung steht.
Bildung: Jeder ältere Mensch soll die Chance haben, lebenslang zu lernen und sich weiterzubilden. Seniorinnen und Senioren sollen zudem befähigt werden, an der digitalisierenden Gesellschaft gleichberechtigt zu partizipieren. Dafür wurden 3 Maßnahmen festgelegt:
Maßnahme 1: Es wird ein Überblick
über bereits bestehende Angebote von Seniorinnen und Senioren an Schulen geschaffen, um bereits bestehende Kooperationen bzw. den Bedarf an Kooperationen sichtbar zu machen.
Maßnahme 2: Ab der nächsten Erstellung des Kundenmonitors der Volkshochschulen werden unter anderem auch altersspezifische Bedarfe, Nutzenerwartungen und Ansprüche von Seniorinnen und Senioren regelmäßig abgefragt.
Maßnahme 3: Ab 2021 gibt es mindestens einmal jährlich ein Diskussions- und Dialogforum / Workshop unter Beteiligung von Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren jeweils zu einem aktuellen Thema, das relevant für einen generationsübergreifenden Austausch ist.
Kultur: Es muss die Möglichkeit für Seniorinnen und Senioren bestehen, am kulturellen Leben der Stadt aktiv teilhaben zu können.
Maßnahme 1: Barrieren bei Online-Kauf und Reservierung von Eintrittskarten soll abgebaut werden. So wird es bis zum 31.12.2021 geprüft, ob ein einheitlicher Aufbau von Internetseiten für die Reservierung oder den Kauf von Tickets landeseigner Kultureinrichtungen angeboten werden.
Maßnahme 2: Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen sollen die Möglichkeit haben, an den kulturellen Angeboten ihres Bezirkes teilzunehmen, ohne hierfür Geld zahlen zu müssen. Jeder Bezirk bietet mind. einmal jährlich den Transfer und die Kostenübernahme zu einer größeren Kulturveranstaltung für Seniorinnen und Senioren, die Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, an.
Maßnahme 3: Die Internetplattform “KulturLeben Berlin - Schlüssel zur Kultur e.V.” soll bei Seniorinnen und Senioren bekannt gemacht werden. So soll Infoflyer zu dieser Plattform an Bezirksämtern und Seniorenvertretungen verteilt werden. Ebenfalls soll der Link des Angebots auf entsprechenden Webseiten der Bezirksämter und Seniorenvertretungen gesetzt werden. Außerdem soll das Angebot in die Broschüre zu Seniorenangeboten aufgenommen werden. Diese Maßnahme ist ab 2020 kontinuierlich geplant.
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